Hier ist ein neues Update zu einem besonders wichtigen Thema für alle, die mit Europlanning zu tun haben: der neue Finanzrahmen und die neue Programmplanung 2021-2027.

Wir haben ihm bereits mehrere Beiträge und einen eigenen Abschnitt des Leitfadens gewidmet: Diese Monate sind wirklich entscheidend für die nächsten sieben Jahre der europäischen Projekte! Wo stehen wir?

Für fast alle EU-Programme hat sich die Situation nicht wesentlich geändert und kann wie folgt zusammengefasst werden (Beschreibung des Prozesses hier):

  1. hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt;
  2. hat das Europäische Parlament eine Entschließung mit Änderungsvorschlägen verabschiedet;
  3. Der Europäische Rat prüft den Vorschlag und die Entschließung in seinen Fachausschüssen, hat aber noch nichts Offizielles zu diesem Thema vorgelegt.

Dies gilt sowohl für die EU-Programme als auch für die allgemeine Programmplanung der Strukturfonds und die Programme der territorialen Zusammenarbeit.

Es gibt jedoch erste Neuigkeiten: Der Europäische Rat hat kürzlich seine Arbeit abgeschlossen und seinen Standpunkt zum Programm Horizont Europa festgelegt. Die Horizon Europe-Verordnung ist daher bereit, das Verfahren zur endgültigen Genehmigung fortzusetzen (und hoffentlich bis Ende des Jahres abzuschließen). Die Fazilität „Connecting Europe“ (ein weiteres großes Infrastrukturprogramm) befindet sich ebenfalls auf der Zielgeraden.

Der von unserem Leitfaden vorgeschlagene Überblick bleibt also aktuell und ermöglicht es uns, den Gesetzgebungsprozess jedes Programms zu verfolgen: von Horizont Europa, Erasmus+ und Kreatives Europa (um einige Beispiele zu nennen), aber auch von den Verordnungen für den EFRE, den ESF und die territoriale Zusammenarbeit. Wir werden sie nach und nach mit den neuesten Informationen aktualisieren.

Für Aktualisierungen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen auch den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Themenfahrplan ‚Eisenbahn‘(Legislativfahrplan): Wenn Sie auf jeden der vorgeschlagenen ‚Waggons‘ (oder Themen oder Fahrpläne) auf der linken Seite klicken, können Sie eine Zusammenfassung der verfügbaren Informationen erhalten. Hier sind (wiederum als Beispiel) die Vorschläge für Horizont Europa, Erasmus+, Kreatives Europa, EFRE, ESF und Territoriale Zusammenarbeit.

Wie wir wissen, ist die politische Debatte über die allgemeineren Fragen, d.h. über die Festlegung der für die Programmplanung 2021-2027 (aus der sich der mehrjährige Finanzrahmen ableitet) verfügbaren Mittel und über den so genannten „Konjunkturfonds“, sehr hitzig gewesen. Zu diesen beiden Punkten haben wir wichtige Neuigkeiten.

Der Konjunkturfonds (auch als ‚Konjunkturpaket‘, ‚Next Generation EU‘ oder NGEU bezeichnet) ist eine der Innovationen des Jahres und ist mit einem hohen Betrag an Eigenkapital ausgestattet. Die für den Mehrjahreshaushalt der EU und für die NGEU zur Verfügung stehenden Mittel wurden im Europäischen Rat in einer schwierigen Einigung festgelegt, wobei die(erwartete, aber nicht selbstverständliche) Zustimmung des Europäischen Parlaments unsicher ist.

Die Hauptschwierigkeiten, die vom Europäischen Parlament angesprochen wurden, betrafen insbesondere – und betreffen immer noch – die notwendige strukturelle und nicht außergewöhnliche Aufstockung der Eigenmittel und folglich des Finanzrahmens für den „normalen“ Haushalt der EU (d.h. den Haushalt, der zur Finanzierung der verschiedenen Programme verwendet wird – NGEU ausgeschlossen).

Nichtsdestotrotz haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 16. September endlich ihre Stellungnahme zum Eigenmittelsystem abgegeben (offizieller Text hier) und damit den Ratifizierungsprozess beschleunigt, der notwendig ist, um die Mittel zu finden und den Konjunkturplan auf den Weg zu bringen. Grünes Licht also für die ‚Nächste Generation EU‘ und die nächsten Schritte in den Verhandlungen für den Haushalt nach 2020, ohne jedoch die Forderung nach einem verbindlichen Zeitplan für die Einführung der neuen Eigenmittel aufzugeben, die die strategische (und verhandlungstechnische) Priorität des Europäischen Parlaments bleibt.

Die Europäische Kommission hat gemeinsam ihren Strategieplan für den Konjunkturfonds vorgestellt (offizieller Text hier). Die nationalen Pläne (die für die Umsetzung des Programms erforderlich sind) werden in einem ersten Entwurf für den 15. Oktober erwartet: hier ihre voraussichtliche Struktur und hier die Anweisungen der Kommission an die Mitgliedstaaten.

Die operative Verwaltung des Konjunkturfonds ist jedoch nach wie vor ein Thema, das auf europäischer (wie auch auf nationaler) Ebene breit diskutiert wird. Insbesondere die europäischen Länder, die dieser Form der „europäischen öffentlichen Ausgaben“ (einer beispiellosen Neuerung) am skeptischsten gegenüberstehen, fordern restriktivere Verwendungsbedingungen als die Länder, die am meisten davon profitieren werden (darunter Italien).

Dieses Thema wird in den Schlussfolgerungen des letzten Europäischen Rates (1. und 2. Oktober) nicht erwähnt, findet aber in den Bemerkungen seines Präsidenten Charles Michel am Ende des Gipfels einen gewissen Platz. In den Tagen zuvor (30. September) wurde mit qualifizierter Mehrheit ein wichtiger Beschluss gefasst, der notwendig war, um die wirksame Verwendung der Mittel des Wiederaufbaufonds und der europäischen Fonds in Gang zu setzen: eine erste grünes Licht vom Rat zu einer Vorschlag für eine Verordnung mit relativ ‚weichen‘ Bedingungen, die an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit geknüpft sind.

Was bedeutet das? Einerseits wurde am 30. September ein neuer und wichtiger Meilenstein für die Genehmigung des Finanzrahmens 2021-2027 gesetzt. Andererseits zeichnen sich neue Schwierigkeiten am Horizont ab: Nicht weniger als neun Länder haben gegen diese Resolution gestimmt und gefährden damit ihre endgültige Annahme, für die Einstimmigkeit erforderlich ist. Das Scheitern einer Einigung auf dem europäischen Gipfel (1.-2. Oktober) könnte den Weg für weitere Verzögerungen ebnen.