Europlanning, Europäische Institutionen und Politiken

Was macht Europlanning zu etwas 'Besonderem'?

Der Begriff ‚Europlanung‘ bezeichnet den Prozess und die Technik der Vorbereitung von Projekten, die mit europäischen Mitteln finanziert werden. Warum gibt es diesen Begriff und was unterscheidet europäische Projekte von anderen Arten von Projekten?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass sich der Prozess und die Technik der Ausarbeitung von Projekten, die von anderen großen internationalen Akteuren finanziert werden, nicht strukturell von denen unterscheiden, die bei Europlanning zum Einsatz kommen. Die meisten Tipps und Grundsätze für die Ausarbeitung eines guten Projekts gelten unabhängig von der Finanzierungseinrichtung.

Die Architektur und die Arbeitsweise der EU-Fonds sind jedoch in der Tat besonders und haben im Laufe der Jahre die Entwicklung spezieller Studien und Instrumente wie dieses Handbuchs gerechtfertigt. Das hängt letztlich davon ab: 1) durch die Architektur und Funktionsweise der Europäischen Union, die besonders und in vielerlei Hinsicht einzigartig sind (wie bereits zuvor beobachtet); 2) durch die Tatsache, dass Projekte eine Anwendung von Politiken sind (wie im Abschnitt allererste Kapitel), die ihrerseits das Ergebnis institutioneller Vereinbarungen sind. Daraus folgt, dass die Architektur der europäischen Projekte auch das Ergebnis eines einzigartigen institutionellen Gefüges ist.

In diesem Kapitel und im nächsten werden wir den Weg vom institutionellen und politischen Aufbau der EU bis zur Definition europäischer Projekte nachzeichnen und ihre Bedeutung für die Europlanning-Aktivitäten aufzeigen.

Die Grundlagen des institutionellen Aufbaus der EU

Der gegenwärtige institutionelle Aufbau der EU ist das Ergebnis von drei großen Ansätzen oder Denkschulen, die sich bei der Definition des europäischen Aufbauprozesses abgewechselt und überschnitten haben:

  • Der intergouvernementale Ansatz: Die Europäische Union wurde durch den Willen der Mitgliedstaaten geschaffen, die die Inhaber der Souveränität und letztlich die ‚Aktionäre‘ (mit dem Recht auf Entscheidung) der Europäischen Union und all ihrer Strukturen sind. Dieser Ansatz zeigt sich in der führenden Rolle, die der Europäische Rat bei wichtigen Entscheidungen, die die EU betreffen, spielt;

  • Der föderalistische Ansatz: die Europäische Union ist viel mehr als eine ‚Union souveräner Staaten‘, sondern besitzt eine ‚Seele‘ und ein Prinzip der Staatsbürgerschaft, das in den Vordergrund gerückt werden muss. Die EU muss zu einem föderalen Staat mit kontinentaler Ausdehnung werden, der mit den Befugnissen und der Souveränität ausgestattet ist, die notwendig sind, um die großen globalen Herausforderungen stabil und wirksam zu bewältigen, insbesondere im Hinblick auf Frieden und Entwicklung. Dieser Ansatz zeigt sich in der Rolle, die das Europäische Parlament bei Entscheidungen spielt, die die EU betreffen. Das Parlament ist ein in allgemeinen europäischen Wahlen gewähltes Organ, das den Grundsatz der demokratischen Legitimität und der Unionsbürgerschaft verkörpert;

  • Der funktionalistische Ansatz: Die Europäische Union wurde geboren und entwickelt, um gemeinsame Probleme anzugehen und sich gemeinsame Instrumente zu geben. Die Kombination dieser Instrumente und die Notwendigkeit, sie wirksam einzusetzen, wird in der Tat zu einer zunehmenden Integration und einer progressiven Ausweitung der Kompetenzen der EU-Institutionen führen. Dieser Ansatz ist in vielen Politikbereichen der EU sichtbar. Zum Beispiel die Einführung des Euro, die wichtige wirtschaftliche Vorteile brachte die Debatte über (und teilweise die Notwendigkeit von) weiteren Fortschritten bei der europäischen Integration (europäische Steuerpolitik, Eurobonds, usw.) eröffnet.

Jeder dieser Ansätze hat seine eigene Logik, die sich von den anderen unterscheidet. Die Abwechslung und Koexistenz verschiedener Logiken im Prozess des europäischen Aufbaus hat zu einer besonderen Aufteilung der Kompetenzen zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedsstaaten geführt. Die Auswirkungen dieser Aufteilung der Zuständigkeiten spiegeln sich auch im Rahmen von Europrojecting wider: Sie liegen beispielsweise der Existenz unterschiedlicher und spezifischer Funktionsmechanismen zwischen Projekten, die für die Territorien der Mitgliedstaaten bestimmt sind (Strukturfonds), und solchen, die für die Union als Ganzes bestimmt sind (direkt verwaltete europäische Programme), zugrunde.

Von EU-Verträgen zu EU-Projekten

Trotz der Tatsache, dass es, wie wir gesehen haben, unterschiedliche Ansätze und Visionen über das Wesen und die Zukunft der Europäischen Union gibt, ist klar, dass die EU aus einem bestimmten Willen der Mitgliedstaaten entstanden ist und dass sie auch (wenn nicht nur) zwischenstaatlicher Natur ist.

In diesem Zusammenhang kommt den Verträgen zwischen den Mitgliedstaaten eine strukturierende Bedeutung für den gesamten Prozess des Aufbaus der EU zu. Insbesondere – und das ist ein sehr wichtiger Aspekt für die Europlanung – definieren die Verträge die Zuständigkeitsbereiche der EU-Institutionen und wie sie Entscheidungen treffen können.

Auf der Grundlage dieses in den Verträgen definierten „Perimeters“ entwickeln die EU-Institutionen Strategien und Politiken. Europäische Projekte sind – als nächstes – die operative Anwendung dieser Strategien und Politiken.

Verträge haben eine lange Geschichte und wurden mehrfach überarbeitet: Vertrag von Rom (1957), Vertrag von Brüssel (1967), Einheitliche Akte (1986), Vertrag von Maastricht (1992), Vertrag von Amsterdam (1997), Vertrag von Nizza (2001), Vertrag von Lissabon (2007). Letzterer ist bekannt als ‚AEUV‘, oder ‚Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union‘.

Die Interventionsbereiche der EU-Institutionen sind im AEUV wie folgt definiert:

  • Ausschließliche Zuständigkeitsbereiche (Art.3 AEUV): Zollunion, Wettbewerb, Euro, Meeresressourcen und Handelspolitik; und, wenn vorgesehen oder notwendig, internationale Abkommen;

  • Gemeinsame Kompetenzbereiche (Art.4 AEUV): Binnenmarkt, Sozialpolitik, wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt, Verbraucher, Verkehr, transeuropäische Netze, Energie, Freiheit, Sicherheit und Recht sowie öffentliche Gesundheit; außerdem Raumfahrt, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten eine autonome Politik verfolgen können);

  • Komplementäre Kompetenzbereiche (Art.6 AEUV): Gesundheit, Industrie, Kultur, Tourismus, Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport, Katastrophenschutz und Verwaltungszusammenarbeit.

Diese Liste wirft drei wichtige Gedanken auf: 1) die Interventionsbereiche sind in der Tat zahlreich und sehr breit gefächert; 2) In ihnen lassen sich die Interventionsbereiche vieler europäischer Fonds und Programme erkennen; 3) die Unterteilung ist nicht einfach, denn sie ist in verschiedene und vielschichtige Zuständigkeitsebenen (gegenüber den Mitgliedstaaten) gegliedert. Das Prinzip der Subsidiarität liefert den Schlüssel zur Definition der jeweiligen Zuständigkeiten: Die Union kann dort eingreifen, wo sie die gemeinsamen Ziele umfassender und wirksamer erreicht, als es den Mitgliedstaaten möglich ist.

Zu diesen Bereichen kommen noch die Interventionsmöglichkeiten der EU-Institutionen hinzu. Die EU ist in der Tat kein Staat, und im Vergleich zu einem Staat verfügt sie über ein begrenzteres Spektrum an Interventionsmöglichkeiten. Zum Beispiel hat sie keine großen Dienstleistungen und Infrastrukturen zu verwalten (z.B. Schulen, Gesundheitswesen, Sozialversicherung, Straßen- und Schienennetz…), sie hat kein Territorium, über das sie Kontrolle oder Autorität ausüben kann, und sie beteiligt sich nicht an öffentlichen oder quasi-öffentlichen Geschäftsaktivitäten. Die EU kann ihre Aufgaben im Rahmen der Verträge hauptsächlich durch folgende Maßnahmen wahrnehmen:

  • Legislative Tätigkeit besteht aus Verordnungen (Rechtsakte, die in der gesamten EU unmittelbar verbindlich sind), Richtlinien (Rechtsakte, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind), Entscheidungen (Rechtsakte, die für bestimmte Adressaten unmittelbar verbindlich sind), Empfehlungen und Stellungnahmen (nicht verbindliche Rechtsakte), Schlussfolgerungen und Entschließungen des Rates (nicht rechtsverbindliche Dokumente von strategischer Bedeutung);

  • Die Verwaltung des Euro und der Geldpolitik durch die Europäischen Zentralbank (für die teilnehmenden Länder);

  • Verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung, darunter z.B. direkte Beiträge, Treuhand- und Garantiefonds und ‚Blending‘-Aktivitäten, d.h. Synergien mit anderen öffentlichen oder privaten Finanzierungsformen;

  • Durch Projekte, d.h. Aufforderungen (Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen), Zuschüsse, Subventionen und Ausschreibungen (für die Bereitstellung von Dienstleistungen, Materialien oder Arbeiten).

Es ist daher klar, dass Projekte ein grundlegendes Instrument sind, das es den EU-Institutionen ermöglicht, ihre Aufgaben in den verschiedenen, in den Verträgen vorgesehenen Aktionsbereichen zu erfüllen. Tatsächlich ist der Löwenanteil des EU-Haushalts für die Finanzierung der Fonds und Programme bestimmt, aus denen die europäischen Projekte hervorgehen.

Da es sich bei europäischen Projekten um „Maßnahmen“ der EU-Institutionen handelt, gilt für sie das bereits erwähnte Subsidiaritätsprinzip: Europäische Projekte sind mit dem Konzept des „gemeinschaftlichen Mehrwerts“ und einer grundlegenden Unterscheidung in Bezug auf den Anwendungsbereich verbunden (durch EU-Programme finanzierte „EU-weite“ Projekte, durch die Strukturfonds finanzierte „lokale“ Projekte, die von den Mitgliedstaaten mitverwaltet und mitbeteiligt werden).

Referenzdokumente

Es ist möglich, den „logischen Faden“ zu verstehen, der von der Architektur der EU-Institutionen zu den europäischen Projekten führt, indem man kurz die wichtigsten Referenzdokumente durchgeht, d.h. die wichtigsten „formalen Schritte“, die zu den europäischen Projekten führen. Diese „Etappen“ sind die Formalisierung des politischen und strategischen Ausarbeitungsprozesses der Europäischen Union.

Da Projekte eine (wichtige) Form der Politikumsetzung sind, ist es sehr wichtig, die europäische Politik in den Politikbereichen, in denen Sie arbeiten, zu kennen (und zu erkennen) und sich in Ihren Projekten darauf zu beziehen (dasselbe gilt für die nationale und regionale Politik im Falle der Strukturfonds). Eine klare Vorstellung davon, zu welchem politischen Ziel das Projekt beitragen soll, und der Nachweis einer effektiven Wirkung in dieser Hinsicht ist einer der wichtigsten Aspekte bei der Ausarbeitung eines erfolgreichen Vorschlags.

Um dies tun zu können, muss man den Weg zurückverfolgen können, der über Politiken und Strategien zur Definition einer Verordnung, eines Programms und schließlich einer Forderung führt. Die nächstes Kapitel soll diesen Weg für die wichtigsten Kategorien von EU-Fonds und -Programmen veranschaulichen.

Referenz-Institutionen

Zum besseren Verständnis finden Sie unten eine nützliche Grafik (entnommen von hier) die kurz die Funktionsweise der europäischen Institutionen veranschaulicht.

Die wichtigsten davon sind:

  • Die Europäische Parlament ist zusammen mit dem EU-Rat das gesetzgebende Organ der Union. Er wird in allen Mitgliedsstaaten in allgemeinen Wahlen gewählt. Sie hat gesetzgebende Gewalt , Haushaltsbefugnis e Kontrollbefugnis . Sie gliedert sich in 26 Thematische Kommissionen und in 7 Fraktionen . Sie hat einen Forschungsdienst der Analysen erstellt, die zum Verständnis der europäischen Politik beitragen;
  • Die Europäische Kommission ist (bei weitem) der wichtigste Ansprechpartner für die an der Europlanung Beteiligten, da sie eine operative Rolle bei der Festlegung und Verwaltung der EU-Fonds und -Programme spielt. Sie trägt zu EU-Strategien, -Politik und -Gesetzgebung bei, entwickelt sie, schlägt sie vor und setzt sie um. Die politische Führung liegt in den Händen des Kollegium der Kommissare . Sie ist gegliedert in Generaldirektionen, Exekutivagenturen und Dienste (Informationen auch hier ), Vertretungen (in den Mitgliedsstaaten) und Delegationen (in Drittländern);
  • Der Europäische Rat und der Rat der EU: Sie werden oft allgemein als „Rat“ bezeichnet. Rat „Rat“ bezeichnet, haben denselben Sitz, dieselbe Website und sind beide Emanationen der nationalen Regierungen, haben aber eigentlich unterschiedliche Funktionen. Die EU-Rat (oder Ministerrat) ist zusammen mit dem Parlament das gesetzgebende Organ der EU: Er ist sozusagen der Vertreter der Staaten, während das Parlament die Bürger vertritt. Er besteht aus Ministern und Vertretern der Mitgliedstaaten in den verschiedenen Themenbereichen (er tagt also je nach Thema in unterschiedlicher Zusammensetzung). Die Europäische Rat kommen die Staats- und Regierungschefs zusammen, um die Prioritäten und allgemeinen Leitlinien der EU festzulegen.
Guida all'Europrogettazione – Istituzioni europee

Referenzpolitik

Die Politiken und Strategien in den verschiedenen Politikbereichen der Europäischen Union sind ein sich ständig veränderndes und weiterentwickelndes Terrain. Es gibt viele Quellen und viele Kanäle, über die Sie sich auf dem Laufenden halten können:

Entstehung und Bedeutung des EU-Haushalts

Der EU-Haushalt ist ein weiteres typisches Element der komplexen institutionellen Architektur der Europäischen Union. Sie hat eine ausgesprochen ’strukturierende‘ Wirkung auf die europäischen Fonds und Programme. Der EU-Haushalt und sein Definitionsprozess (den wir hier hier erforscht ) folgen jedoch nicht einem einzigen Weg, sondern bestehen aus mehreren Komponenten:

  • Der finanzielle Spielraum, innerhalb dessen die EU-Fonds, -Programme und -Institutionen agieren können, wird durch den Beschluss über Eigenmittel . Es folgt ein besonderes Gesetzgebungsverfahren ( ex-Art. 311 AEUV ), in dem die Entscheidung beim Rat mit Anhörung des Europäischen Parlaments liegt;

  • Die Struktur des EU-Haushalts (mit den jeweiligen Zuweisungen für Fonds und Programme) für einen Zeitraum von sieben Jahren, die durch den Beschluss über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Es folgt ein besonderes Gesetzgebungsverfahren ( ex-Art. 312 AEUV ), in dem die Entscheidung beim Rat mit Zustimmung des Parlaments liegt;

  • Der jährliche Ausführungsrahmen für den EU-Haushalt, der durch den Beschluss über den jährlichen EU-Haushalt . Es folgt ein besonderes Gesetzgebungsverfahren ( ex-Art. 314 AEUV ), das symmetrische Befugnisse für den Rat und das Parlament vorsieht;

  • Der spezifische Rahmen der einzelnen EU-Fonds und -Programme, die den größten Teil des EU-Haushalts ausmachen. Die Verordnungen sind die „Spielregeln“ für die Ausführung des EU-Haushalts und (genauer gesagt) für alle Europlanungsaktivitäten. Sie folgen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ( ex-Art. 294 AEUV ), das 3 ‚Lesungen‘ durch den Rat und das Europäische Parlament vorsieht, mit ‚Vermittlungs-‚ und ‚Trilog‘-Verfahren in den Phasen, in denen es am dringendsten und notwendigsten ist, eine Einigung zwischen den beiden Organen zu finden. Die Gesetzgebungsgeschichte der einzelnen Fonds und Programme finden Sie unter der Rubrik ‚Verfahren‘ in unserem Verkaufsprospekt .

Es ist sehr wichtig, die Entwicklung jedes dieser Prozesse zu verfolgen, denn von ihnen hängen die Struktur, das Finanzvolumen und die Regeln für die Durchführung der Europlanung über einen Zeitraum von sieben Jahren ab. Folgen Sie ihm genau (auch mit Hilfe des Hilfe unseres Leitfadens ) ermöglicht es auch, die politische Entstehungsgeschichte der verschiedenen Programme kennenzulernen und so die Erwartungen der EU-Institutionen an die zu finanzierenden Projekte zu erfüllen.

Haushaltsstruktur der Gemeinschaft

Im EU-Haushalt gibt es insgesamt sechs Rubriken (plus eine eine ‚kleine‘ Rubrik die sich auf die Funktionsweise der Gemeinschaftsorgane bezieht). Sie sind wortwörtlich in unserem Prospekt wiedergegeben Prospekt um die enge Verbindung zwischen dem EU-Haushalt und den europäischen Projekten zu unterstreichen.

Die folgende Grafik bietet eine visuelle Zusammenfassung der Struktur des EU-Haushalts . Er ist nicht nach Haushaltslinien gegliedert (allerdings leicht zugänglich über den Verkaufsprospekt ), sondern nach Fondskategorien. Die Größe der Kreise ist proportional und zeigt, wie die Strukturfonds, die Fonds für den ländlichen Raum und die Finanzierung von EU-Programmen jeweils einen ähnlichen Anteil des EU-Haushalts absorbieren.

Zu diesen Beträgen kommt noch der „besondere“ Finanzrahmen (außerhalb des eigentlichen EU-Haushalts) hinzu, der aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit besteht. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 806,9 Mrd. EUR, aufgeteilt in 338 Mrd. EUR an Zuschüssen, 385,8 Mrd. EUR an Darlehen und 83,1 Mrd. EUR an „zusätzlichen“ Beiträgen zu bestimmten EU-Programmen.

Natürlich beziehen sich alle Zahlen auf die gesamte Europäische Union. Eine Schätzung der für Italien bereitgestellten Mittel finden Sie in unserem speziellen Beitrag .

Guida all'Europrogettazione - Budgeting

Von der Politik bis zu den Projekten, auf einen Blick

Im Rahmen ihrer Aufgaben erarbeiten die EU-Institutionen zahlreiche Politiken und Strategien in jedem der in den Verträgen vorgesehenen Interventionsbereiche und setzen diese um.

Diese strategische und politische Tätigkeit findet im Vorfeld und parallel zur gesetzgeberischen Tätigkeit der Europäischen Union statt; sie ist (gleichzeitig) deren Fortsetzung in operativer Hinsicht.

Die gesetzgeberische Tätigkeit wird (insbesondere, was Euro-Projekte betrifft) in einen siebenjährigen Finanzrahmen, einen jährlichen Haushalt und Verordnungen umgesetzt, die die Umsetzung von EU-Fonds und -Programmen regeln – und folglich auch die Art und Weise und den Zeitrahmen, in dem europäische Projekte konzipiert und umgesetzt werden.

Die Politik und die Strategien werden während der siebenjährigen Amtszeit ständig weiterentwickelt. Sie ermitteln weiterhin die Prioritäten der EU und ordnen sie entsprechend den bestehenden und neu entstehenden Bedürfnissen an. In einigen Fällen führen diese Überlegungen zu neuen „parallelen“ oder „experimentellen“ Finanzierungslinien zu denen, die bereits im siebenjährigen Finanzrahmen vorgesehen sind und für die der Rahmen selbst Rückstellungen und Reserveposten vorsieht.

Die Umsetzung der EU-Fonds und -Programme beinhaltet wiederum eine anschließende Programmierungsaktivität, die notwendig ist, um aus den allgemeinen Vorgaben der EU-Politik, -Strategien und -Verordnungen Aufrufe und Projekte zu entwickeln. Diese ‚zweite Programmierung‘ nimmt je nach Art des Fonds oder Programms unterschiedliche Formen an:

  • Arbeitspläne ( WP ), für direkt verwaltete thematische Programme;

  • Partnerschaftsvereinbarungen ( PA ), regionale und nationale operationelle Programme ( ROP / PON ), Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums ( RDP ) und Programme für territoriale Zusammenarbeit ( PCT ), für die Strukturfonds und die Fonds für den ländlichen Raum;

  • Mehrjährige Richtprogramme (MIPs) ( 1 | 2 | 3 ), jährlichen Aktionsplänen ( AAP ), Aktionsdokumente ( AD ) und indikativen humanitären Plänen ( HIP ) für Programme der externen Zusammenarbeit und der humanitären Hilfe (die Akronyme geben die gebräuchlichere englische Definition wieder).

Diese Dokumente werden im nächsten Kapitel aufgegriffen nächsten Kapitel . Die Analyse dieser Dokumente, der Strategien, von denen sie sich ableiten und auf die sie sich beziehen, und der von den EU-Institutionen in den verschiedenen Themenbereichen entwickelten Debatte ist für Europlanning sehr wichtig, denn sie ermöglicht es, europäische Projekte im Einklang mit den Zielen derjenigen zu entwickeln, die sie finanzieren.

Fonds, Programme und Instrumente

Die Europlanung wird auf der Grundlage von Fonds, Programmen und Instrumenten durchgeführt, die durch spezifische Verordnungen geregelt werden, die ihre gesetzliche Grundlage bilden. Fonds, Programme und Instrumente erstellen Zwischenprogrammierungsdokumente (siehe oben) und Ausschreibungen, aus denen die Europlanungsaktivitäten abgeleitet werden. Der Unterschied zwischen diesen drei Kategorien ist jedoch nicht immer ganz klar und die verwandten Konzepte überschneiden sich häufig. Es ist jedoch möglich, eine indikative Unterscheidung zu treffen:

  • Der Begriff„Fonds“ erinnert an das Prinzip des „zweckgebundenen Betrags“ (für etwas und jemanden) und an die Idee der Komplementarität zwischen verschiedenen Finanzquellen. Fonds“ werden also als Finanzierungslinien mit geteilter Verwaltung zwischen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten definiert, die häufig einen Teil der nationalen Kofinanzierung in den Fonds einbringen.Beispiele für FondsEuropäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, Europäischer Verteidigungsfonds, usw.

  • Der Begriff„Programm“ erinnert an die Begriffe „Absicht“ und „Ausführung“. So werden ‚Programme‘ als Finanzierungslinien definiert, die von den Dienststellen der Europäischen Kommission und ihren Exekutivagenturen direkt verwaltet werden.Beispiele für ProgrammeHorizont Europa, Erasmus+, Kreatives Europa, LIFE, usw.

  • Der Begriff‚Werkzeug‚ oder‚Gerät‚ erinnert an die Vorstellung von etwas Komplexerem, das ‚dazu dient‘, etwas anderes zu tun. So werden „Instrumente“ oder „Vorrichtungen“ als Finanzierungslinien definiert, die einen Mix von Lösungen bieten, wie z.B. eine Mischung aus Fonds, Programmen, Verwaltungsmodi und Formen der Unterstützung (finanziell und nicht-finanziell).Beispiele für ein Instrument oder eine FazilitätInstrument für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit, außenpolitisches Instrument, Fazilität „Connecting Europe“, usw.

Wir schlagen hier vor eine eingehendere Diskussion der Konzepte der direkten, indirekten und gleichzeitigen Verwaltung.