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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Im ersten Abschnitt dieses Kapitels werden die grenzüberschreitenden Kooperationsprogramme (auch bekannt als ‚Interreg VI A‘-Programme) im Detail analysiert.
Diese Programme zielen auf die Förderung einer integrierten regionalen Entwicklung zwischen benachbarten Regionen von zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten und Drittländern ab.
Die für Italien ermittelten Programme zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit betreffen die Grenzen (Land und/oder Meer) zu Frankreich, der Schweiz, Österreich, Slowenien, Kroatien, Griechenland und Malta. Sie zielen auch auf die grenzüberschreitenden Seegebiete, die Italien mit Albanien und Montenegro und Tunesien teilt.
Wir laden Sie ein, die erste Seite dieses Abschnitts für ein besseres Verständnis der Logik, die bei der Analyse von Kooperationsprogrammen verfolgt wird.