Überseeische Länder und Territorien

0,50 MilliardeEntwicklung und Verbesserung der Beziehungen von 13 überseeischen Ländern/Territorien und Grönland zur EU

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Generaldirektion / Zuständige Stellen:INTPA | EEAS

Potenzielle Begünstigte

Behörden, Organisationen, Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft, die in den 13 überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) der EU tätig sind Aruba, Bonaire, Curação, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Neukaledonien, Saba, St. Barthélemy, Sint Eustatius, Sint Maarten, St. Pierre und Miquelon sowie Wallis und Futuna.

Beschreibung und Zielsetzung

Ziel des Programms ist es, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der 13 überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) der EU zu fördern, ihre Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ihre wirtschaftliche und ökologische Anfälligkeit zu verringern und engere Beziehungen zwischen ihnen und der EU aufzubauen.

Die überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) sind keine souveränen Länder: Sie gehören zum Hoheitsgebiet von drei EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Frankreich und die Niederlande), aber nicht zur EU, obwohl sie mit ihr assoziiert sind. Da es sich um Inseln handelt, die sich meist in abgelegenen Gebieten befinden (so wichtig sie aus ökologischer und naturkundlicher Sicht auch sein mögen), sind sie besonders anfällig: in klimatischer Hinsicht (steigende Meere), in ökologischer Hinsicht (empfindliche Ökosysteme), in wirtschaftlicher Hinsicht (mangelnde wirtschaftliche Diversifizierung, schlechte Wettbewerbsfähigkeit und Infrastruktur) und in menschlicher Hinsicht (ökologischer Fußabdruck und Migrationsdruck). Außerdem hat die EU ein Interesse daran, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der ÜLG zu unterstützen, da sie die Werte und politischen Prioritäten der EU teilen und wichtige Botschafter der EU in ihren Regionen sind.

Der Großteil der Mittel dient der Unterstützung von Maßnahmen in Bereichen, die für die ÜLG und die EU von gemeinsamem Interesse sind: grünes, digitales und nachhaltiges Wachstum, menschliche Entwicklung und Zusammenarbeit mit regionalen Partnern.

Arten von Aktionen und Projekten

Aufgrund des besonderen Charakters des Programms werden die Maßnahmen und Projekte in enger Zusammenarbeit mit den Behörden der ÜLG im Rahmen einer gemeinsamen Programmierung und in Bereichen von beiderseitigem Interesse festgelegt und an die Besonderheiten des Kontexts angepasst. Das Programm stützt sich in vielen Fällen auf die direkte Verwaltung durch die Behörden der ÜLG und die direkte Unterstützung ihrer Haushalte. In Grönland beispielsweise hilft die EU-Budgethilfe bei der Umsetzung von Reformen im Bildungssektor, während sich die Maßnahmen in der Karibik und im Pazifik auf die Herausforderungen der nachhaltigen Energie, der biologischen Vielfalt der Meere, der Widerstandsfähigkeit und des Klimawandels konzentrieren.

Die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Programms erfolgt über drei Hauptarten von Aktionen:

  • Geografische und bilaterale Kooperationsprogramme mit einzelnen ÜLG;
  • Regionale Programme auf der Grundlage gemeinsamer Bedürfnisse (insbesondere in den Regionen Karibik, Pazifik und Indischer Ozean);
  • Intraregionale Kooperationsprogramme zwischen einem ÜLG oder einer Gruppe von ÜLG und einem oder mehreren Nachbarländern.

Das Programm sieht eine Reserve vor, mit der die ÜLG auf unvorhergesehene Umstände, neue Herausforderungen (z.B. Migrationsdruck) und neue internationale Prioritäten reagieren können.

Wichtigste Neuerungen

Das Programm schließt zum ersten Mal Grönland ein und bündelt die Unterstützung für die ÜLG in einer einzigen Finanzierungsquelle (die ÜLG mit Ausnahme Grönlands erhielten bisher Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds).

Die neue Programmplanung sieht auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den „Nicht-ÜLG“-Nachbarn, Mindestanteile für den Klimawandel (25 Prozent) und die biologische Vielfalt (zwischen 7,5 und 10 Prozent) sowie eine größere Komplementarität mit anderen Finanzierungsquellen (z.B. InvestEU und Global Europe) vor.