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Instrument zur Verwaltung von Grenzen und Visa
6,39 Milliarde
Integrierte Grenz- und Visumverwaltung zur Gewährleistung von Sicherheit und Freizügigkeit
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Zuständige GD / Agenturen:TAXUD | HOME | OLAF | REGIO | MARE | ECHO
Potenzielle Begünstigte
Nationale EU-Behörden, die für das Grenz- und Rückkehrmanagement zuständig sind, Küstenwachen, lokale Behörden, Nichtregierungsorganisationen, EU-Agenturen, Unternehmen und Forschungsnetzwerke.
Beschreibung und Zielsetzung
Die Integrität, die Sicherheit und der Schutz des grenzenlosen Raums innerhalb der EU und ihrer Zollunion erfordern eine wirksame Verwaltung und einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen, insbesondere in Zeiten der Herausforderungen durch den Migrationsdruck und zur Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität. Diese Aufgabe ist dem Integrierten Grenzverwaltungsfonds (IBMF) anvertraut, der aus zwei Instrumenten besteht: dem Instrument für Grenzverwaltung und Visa (BMVI) und dem Instrument für Zollkontrollausrüstung.
Die Aufgabe des BMVI besteht darin, die Mitgliedstaaten bei einem integrierten und wirksamen Schutz der Außengrenzen der Union finanziell zu unterstützen. Das Instrument trägt somit dazu bei, die Sicherheit und die Freizügigkeit von Personen innerhalb der EU zu gewährleisten. Das Instrument:
- unterstützt legale Grenzübertritte, verhindert und deckt illegale Einwanderung und grenzüberschreitende Kriminalität auf und unterstützt die Steuerung von Migrationsbewegungen;
- unterstützt die gemeinsame Visapolitik und hilft, Migrations- und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Arten von Aktionen und Projekten
Die Grenz- und Visafazilität (sowie allgemeiner der Integrierte Grenzverwaltungsfonds) wird über verschiedene Modalitäten verwaltet: direkte Verwaltung durch die europäischen Institutionen, indirekte Verwaltung durch spezielle Agenturen und gleichzeitige Verwaltung durch die Beteiligung der Mitgliedstaaten. Die Mittel werden hauptsächlich über nationale (geteilte Verwaltung) und thematische (für spezifische Maßnahmen) Programme bereitgestellt.
Das Instrument bietet operative Unterstützung im Bereich der integrierten Grenzverwaltung und der gemeinsamen Visumpolitik durch:
- Die Verbesserung der Visumverfahren in Bezug auf Effizienz für Antragsteller, Sicherheit und Integrität;
- Die Entwicklung, Wartung und Interoperabilität großer gemeinsamer IT-Systeme, Infrastruktur und Ausrüstung im Bereich der Grenzverwaltung und Visapolitik;
- Die Bereitstellung von Systemen und Dienstleistungen, Schulungen, Austausch von Experten, Einsatz von Verbindungsbeamten für Einwanderung, innovative Lösungen und neue Technologien sowie Studien.
Genauer gesagt, argumentiert das Instrument:
- Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache;
- Die Interoperabilität der EU-Informationssysteme, einschließlich des Einreise-/Ausreisesystems, des Visa-Informationssystems, des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems, Eurodac (die EU-Fingerabdruckdatenbank zur Identifizierung von Asylbewerbern und irregulären Transiten) und des Schengen-Informationssystems;
- Ausbildung und Entsendung von Experten.
Wichtigste Neuerungen
Das Instrument für die Grenz- und Visumverwaltung und der Fonds für die integrierte Grenzverwaltung bauen auf dem auf, was im vorangegangenen Programmplanungszeitraum durch ein ähnliches Instrument erreicht wurde, das aus dem Fonds für die innere Sicherheit finanziert wurde. In diesem Programmplanungszeitraum wird die externe Dimension (Abdeckung von und Zusammenarbeit mit Drittländern) gestärkt und eine größere Flexibilität gewährleistet (durch eine Kombination von Durchführungsmodi).