Programme für territoriale Zusammenarbeit

Dieser Absatz wird an die neue EU-Programmplanung 2021-2027 angepasst.

Was Sie hier lesen, bezieht sich immer noch auf die Programmplanung 2014-2020, die noch eine Zeit lang gültig ist.

Die Genehmigung und der Start der neuen Programme erfordern technische Zeit und nicht alle Informationen sind bereits verfügbar.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Nachrichten und Updates sowie in den neuesten Inhalten zu neuen Programmen.

Die europäische territoriale Zusammenarbeit ist eines der beiden Ziele der Kohäsionspolitik der Europäischen Union, die über die Strukturfonds umgesetzt wird. Das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, das bereits im vorangegangenen Programmplanungszeitraum 2007-2013 bestand, wird aus dem EFRE finanziert und ist auch als „Interreg“ bekannt.

Das Ziel der territorialen Zusammenarbeit

Die Europäische territoriale Zusammenarbeit fördert die Zusammenarbeit zwischen Gebieten verschiedener EU-Mitgliedstaaten durch die Durchführung gemeinsamer Aktionen zur Lösung gemeinsamer Probleme der beteiligten Gebiete. Die territoriale Zusammenarbeit befasst sich insbesondere mit grenzüberschreitenden Problemen, die gemeinsame Kooperationsmaßnahmen auf transnationaler Ebene erfordern, sowohl um sie zu lösen als auch um die Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse zu gewährleisten.

Ein indirektes Verwaltungsinstrument

Die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit fallen in den Rahmen der indirekten Verwaltungsinstrumente und der Finanzierung. Die Verwaltung der Mittel wird nämlich an eine für jedes Programm festgelegte Verwaltungsbehörde delegiert, die im Allgemeinen einer nationalen oder regionalen Einrichtung entspricht. Wie bei anderen Programmen zur indirekten Verwaltung:

  • Die Verwaltungsbehörde (deren Zuständigkeiten sich auf den gesamten überregionalen Bezugsraum erstrecken) ist für die Programmierung der Interventionen, die Veröffentlichung von Ausschreibungen, die Bereitstellung von Informationen über das Programm, die Auswahl der Projekte und die Überwachung ihrer Durchführung zuständig;
  • Die Interventionen werden durch Kooperationsprogramme definiert, die insbesondere (in einer ähnlichen Struktur wie die ROPs und NOPs) Folgendes enthalten
    • Prioritätsachsen und damit verbundene Investitionsprioritäten, die wiederum in spezifische Ziele, Arten von zu unterstützenden Maßnahmen, erwartete Ergebnisse und Ergebnisindikatoren aufgegliedert sind, ergänzt durch einen Finanzplan und einen Hinweis auf den erwarteten Zeitrahmen;
    • andere kontextbezogene Angaben, die sich auf die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Behandlung von Querschnittsthemen beziehen, sowie die Referenzen der an den verschiedenen Phasen der Programmdurchführung beteiligten Institutionen.

Die drei Komponenten der Europäischen territorialen Zusammenarbeit

Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit setzt sich aus drei Komponenten zusammen, die im Folgenden mit ihrer finanziellen Ausstattung angegeben sind:

1Grenzüberschreitende Zusammenarbeit(Interreg V A)

Zweck: Förderung der integrierten regionalen Entwicklung zwischen benachbarten Regionen (Land- oder Seegrenzen) zweier Mitgliedstaaten oder eines Mitgliedstaates und eines Drittstaates

Zuweisung (insgesamt 60 Kooperationsprogramme): 6.598 Millionen Euro + 1.647 Millionen Euro (externe Zusammenarbeit)

Einschlägige Programme für das italienische Hoheitsgebiet

Italien-Frankreich Maritim, Italien-Frankreich Alcotra, Italien-Schweiz, Italien-Österreich, Italien-Slowenien, Italien-Kroatien, Griechenland-Italien, Italien-Malta (interne Kooperation)

IPA Italien-Albanien-Montenegro, ENI Italien-Tunesien, ENI Mittelmeerbecken (externe Zusammenarbeit)

Mittelzuweisung (Programme, an denen Italien beteiligt ist): 979 Mio. € + 321 Mio. € (externe Kofinanzierung)

2Transnationale Zusammenarbeit(Interreg V B)

Ziel: Förderung einer besseren regionalen Zusammenarbeit in größeren transnationalen Gebieten durch die Förderung integrierter und gemeinsamer Ansätze für gemeinsame Probleme

Zuweisung (insgesamt 15 Kooperationsprogramme): 2.119 Millionen Euro (+ IPA-, ENPI- und Drittlandmittel)

Einschlägige Programme für das italienische Hoheitsgebiet

MitteleuropaMed (Mittelmeer)AlpenraumAdria-Ionisch

Zuweisung (Programme, an denen Italien beteiligt ist): 671 Mio. € (+ IPA, ENPI und Mittel aus Drittländern)

3Interregionale Zusammenarbeit(Interreg V C)

Ziel: Stärkung der Wirksamkeit der Kohäsionspolitik durch Förderung des europaweiten Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren in bestimmten Themenbereichen

Zuweisung (insgesamt 4 Kooperationsprogramme): 514 Millionen Euro

Einschlägige Programme für das italienische Hoheitsgebiet

Urbact III (Stadtentwicklung)Interreg Europe (regionale Entwicklung und ‚Europa 2020‘ Themen)Espon (Entwicklung und territoriale Kohäsion)Interact (Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei der territorialen Zusammenarbeit)

Mittelzuweisung (Programme mit Beteiligung Italiens): 514 Millionen Euro

Der Zugang zu den Programmen der territorialen Zusammenarbeit hängt in erster Linie von der geografischen Lage der teilnehmenden Organisationen ab.

Anspruchsberechtigung auf regionaler und provinzieller Ebene

Im Falle Italiens variiert die Förderfähigkeit für interne grenzüberschreitende Kooperationsprogramme von Provinz zu Provinz; die Förderfähigkeit für externe grenzüberschreitende Kooperation und transnationale Kooperationsprogramme variiert von Region zu Region. Im Gegensatz dazu gibt es für die interregionale Zusammenarbeit, die sich auf das gesamte Gebiet der Union erstreckt, keine Beschränkungen.

Im weiteren Verlauf dieses Kapitels werden die einzelnen Programme der territorialen Zusammenarbeit, an denen die italienischen Gebiete beteiligt sind, näher erläutert, einschließlich der Förderfähigkeit der verschiedenen Regionen und Provinzen.

Referenzdokumente

Die Daten in der obigen Tabelle und ein Großteil der Informationen in diesem Kapitel sind den wichtigsten Referenzdokumenten zu den Programmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit entnommen:

  • Die Verordnung mit besonderen Bestimmungen für die EFRE-Unterstützung im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“.
  • Beschlüsse, in denen die von den verschiedenen Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit abgedeckten Gebiete und ihre finanzielle Ausstattung festgelegt sind. 
  • Das Programmierungsdokument zur Unterstützung von Programmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI). 

Die Referenzverordnungen sehen vor, dass in jedem grenzüberschreitenden und transnationalen Kooperationsprogramm bis zu 4 thematische Ziele (unter den 11, in die die Strukturfondsinterventionen unterteilt sind) festgelegt werden und dass mindestens 80 % der verfügbaren Mittel auf diese 4 Ziele konzentriert werden, während die restlichen 20 % für die Unterstützung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft in allen Sektoren bestimmt sind.

Dieser Konzentrationszwang gilt nicht für interregionale Kooperationsprogramme, die bereits einen stärkeren thematischen Schwerpunkt haben. Neben den 11 thematischen Zielen können im Rahmen der territorialen Zusammenarbeit auch andere, spezifischere Ziele finanziert werden:

Thematische Ziele der territorialen Zusammenarbeit
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • gemeinsame Initiativen für Beschäftigung, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität sowie für die Integration der grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte.
  • soziale Eingliederung, Kampf gegen Armut und Diskriminierung, Chancengleichheit und Integration von Gemeinschaften über Grenzen hinweg.
  • gemeinsame Programme für allgemeine und berufliche Bildung und Ausbildung.
  • administrative und institutionelle Stärkung durch rechtliche, administrative und bürgerlich-institutionelle Zusammenarbeit.
Transnationale Zusammenarbeit
  • administrative und institutionelle Stärkung durch die Entwicklung und Koordinierung von makroregionalen Strategien und Strategien für Meeresbecken.
Interregionale Zusammenarbeit
  • administrative und institutionelle Stärkung durch: die Verbreitung bewährter Praktiken und Erfahrungen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Verknüpfung städtischer und ländlicher Gebiete; die Stärkung von Maßnahmen der territorialen Zusammenarbeit; die Verbesserung der Kenntnisse über die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik und die Erreichung der thematischen Ziele.

Anforderungen an die Partnerschaft

Die Einreichung eines Projektvorschlags im Rahmen der Programme für territoriale Zusammenarbeit erfordert den Aufbau einer Partnerschaft, die sich aus nationalen, regionalen und lokalen Akteuren aus verschiedenen Ländern zusammensetzt, die für das zu behandelnde Thema zuständig sind; die Kriterien für die Breite und die geografische Vielfalt werden von jedem Programm detailliert festgelegt. Wie bereits erwähnt, muss ein gemeinsamer Bedarf in den betroffenen Gebieten ermittelt werden, der eine gemeinsame Lösung auf europäischer Ebene erfordert und mit den ermittelten Interventionsprioritäten in Einklang steht. Neben dem oben erwähnten Kriterium der territorialen Förderfähigkeit (nach Region oder Provinz) werden in den einzelnen Kooperationsprogrammen und/oder Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen weitere formale Anforderungen für die Projekteinreichung festgelegt.

So sehen die europäischen Programme für territoriale Zusammenarbeit einen EU-Kofinanzierungssatz zwischen 75 % und 85 % der gesamten förderfähigen Ausgaben vor.

Die durchschnittliche Projektdauer beträgt etwa 36 Monate, wobei der durchschnittliche Beitrag pro Projekt zwischen 1 und 2 Millionen Euro liegt.

Management Strukturen

Im Folgenden sind die Namen und Hauptfunktionen der an der Verwaltung der Programme für territoriale Zusammenarbeit beteiligten Stellen aufgeführt.

Verwaltungsbehörde

Verantwortlich für die Verwaltung und Umsetzung des Programms.

Gemeinsames Technisches Sekretariat

Assistenz und operative Unterstützung, Hauptansprechpartner für alle, die an einer Teilnahme am Programm interessiert sind.

Zertifizierungsbehörde

Verwaltung von Einlagen und Zahlungen.

Prüfbehörde

Überwachung des Programms.

Überwachungsausschuss

Verantwortlich für die Wirksamkeit und Qualität der Programmdurchführung und mitverantwortlich für die Projektauswahl.

NCP (Nationale Kontaktstelle)

Bindeglied zwischen der nationalen/regionalen und der transnationalen Ebene, dezentrale Stelle, an die man sich für Informationen und Unterstützung wenden kann.

Nationaler Programmausschuss

Verantwortlich für die Koordination zwischen den am Programm beteiligten Regionen.

Regionale Koordinierung

Regionalbüro, das als erste Anlaufstelle (auf regionaler Ebene) für Informationen und Unterstützung zum Programm fungiert.

Überblick über die internen grenzüberschreitenden Kooperationsprogramme, die italienisches Gebiet betreffen.

COOP. INTERNE GRENZÜBERSCHREITENDE: ITALIEN-FRANKREICH MARITIM

Verwaltungsbehörde: Region Toskana

Zuweisung (EFRE): 169.702.411 €.

Website: www.maritimeit-fr.net

Förderfähige italienische Provinzen: Ligurien: Genua, Imperia, La Spezia, Savona; Sardinien: Sassari, Nuoro, Cagliari, Oristano, Olbia-Tempio, Ogliastra, Medio Campidano, Carbonia-Iglesias; Toskana: Massa-Carrara, Lucca, Pisa, Livorno, Grosseto

Andere förderfähige Gebiete: Departements Alpes-Maritimes, Var, Haute-Corse, Corse du Sud

COOP. INTERNE GRENZÜBERSCHREITENDE: ITALIEN-FRANKREICH ALCOTRA

Verwaltungsbehörde: Region Rhône-Alpes

Zuweisung (EFRE): 198.876.285 €.

Website: www.interreg-alcotra.org

Förderfähige italienische Provinzen: Piemont: Turin, Cuneo; Aostatal; Ligurien: Imperia

Andere förderfähige Gebiete: Departements Haute Savoie, Savoie, Hautes-Alpes, Alpes de Haute-Provence, Alpes-Maritimes

COOP. BINNENGRENZEN: ITALIEN-SCHWEIZ

Verwaltungsbehörde: Region Lombardei

Zuweisung (EFRE): 100.221.466 €.

Website: www.interreg-italiasvizzera.eu

Förderfähige italienische Provinzen: Aostatal; Lombardei: Verbano-Cusio-Ossola, Varese, Como, Lecco, Sondrio; Piemont: Biella, Vercelli, Novara; Bozen

Andere förderfähige Gebiete: Kantone Tessin, Wallis und Graubünden

COOP. BINNENGRENZEN: ITALIEN-ÖSTERREICH

Verwaltungsbehörde: Autonome Provinz Bozen

Zuweisung (EFRE): 82.238.866 €.

Website: www.interreg.net/it/default.asp

Förderfähige italienische Provinzen: Bozen; Friaul-Julisch-Venetien: Pordenone, Udine, Gorizia, Triest; Venetien: Vicenza, Belluno, Treviso

Andere förderfähige Gebiete: Kärnten: Klagenfurt-Villach, Unterkärnten, Oberkärnten; Salzburg: Lungau, Pinzgau-Pongau, Salzburg; Tirol: Innsbruck, Tiroler Oberland, Tiroler Unterland, Außerfern, Osttirol

COOP. INTERNE GRENZÜBERSCHREITENDE: ITALIEN-SLOWENIEN

Verwaltungsbehörde: Region Friaul-Julisch-Venetien

Zuweisung (EFRE): 77.929.954 €.

Website: www.ita-slo.eu

Förderfähige italienische Provinzen: Friaul-Julisch Venetien: Pordenone, Udine, Gorizia, Trieste; Venetien: Venezia

Andere förderfähige Gebiete: Gorenjska, Goriška, Obalno-Kraška, Osrednjeslovenska und Primorsko-Notranjska Regionen

COOP. BINNENGRENZE: ITALIEN-KROATIEN

Verwaltungsbehörde: Region Venetien

Zuweisung (EFRE): 201.357.220 €.

Website: www.italy-croatia.eu/web/italy-croatia

Förderfähige italienische Provinzen: Friaul-Julisch Venetien: Pordenone, Udine, Gorizia, Triest; Venetien: Venedig, Rovigo, Padua; Emilia Romagna: Ferrara, Ravenna, Forlì-Cesena, Rimini; Marken: Pesaro und Urbino, Ancona, Macerata, Ascoli Piceno, Fermo; Abruzzen: Teramo, Pescara, Chieti; Molise: Campobasso; Apulien: Brindisi, Lecce, Foggia, Bari, Barletta-Andria-Trani

Andere förderfähige Gebiete: Gespanschaften Primorsko-Goranska, Ličko-Senjska, Zadarska, Šibensko-Kninska, Splitsko-Dalmatinska, Istarska, Dubrovačko-Neretvanska und Karlovačka (županija)

COOP. INTERNE GRENZÜBERSCHREITENDE: GRIECHENLAND-ITALIEN

Verwaltungsbehörde: Griechisches Ministerium für Entwicklung

Zuweisung (EFRE): 104.700.362 €.

Website: www.interreg.gr

In Frage kommende italienische Provinzen: Apulien: Bari, Brindisi, Lecce, Tarent, Foggia, Barletta Andria Trani

Andere förderfähige Gebiete: Westgriechenland, Ionische Inseln und Epirus-Regionen

COOP. INTERNE GRENZÜBERSCHREITENDE: ITALIEN-MALTA

Verwaltungsbehörde: Region Sizilien

Zuweisung (EFRE): 43.952.171 €.

Website: www.italiamalta.eu

In Frage kommende italienische Provinzen: Sizilien: Trapani, Palermo, Messina, Agrigento, Caltanissetta, Enna, Catania, Ragusa, Siracusa

Andere förderfähige Gebiete: Malta

Überblick über die Programme der externen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die italienisches Gebiet betreffen.

COOP. EXTERNE GRENZÜBERSCHREITENDE: IPA-ITALIEN-ALBANIEN-MONTENEGRO

Verwaltungsbehörde: Region Apulien

Zuweisung (EFRE+IPA/ENI): 78.801.422 €.

Website: www.europuglia.it

Förderfähige italienische Provinzen: Apulien, Molise

Andere förderfähige Gebiete: Albanien, Montenegro

COOP. EXTERNE GRENZÜBERSCHREITENDE: ENI ITALIEN-TUNESIEN

Verwaltungsbehörde:

Zuweisung (EFRE+IPA/ENI): 33.354.820 €.

Website: www.italietunisie.eu

Förderfähige italienische Provinzen: Sizilien

Andere förderfähige Gebiete: Gouvernorats de Ariana, Beja, Ben Arous, Bizerte, Jendouba, Manouba, Tunis

COOP. GRENZÜBERSCHREITEND: ENI MED

Verwaltungsbehörde: Region Sardinien

Zuweisung (EFRE+IPA/ENI): 209.057.812 €.

Website: www.enicbcmed.eu

Förderfähige italienische Provinzen: Ligurien, Toskana, Latium, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sardinien, Sizilien

Andere förderfähige Gebiete: Frankreich: Korsika, Languedoc-Roussillon, Provence-Alpes-Côte d’Azur; Spanien: Andalusien, Cataluña, Comunidad Valenciana, Murcia, Islas Baleares, Ceuta, Melilla; Portugal: Algarve; Griechenland: Anatoliki Makedonia – Thraki, Kentriki Makedonia, Thessalia, Ipeiros, Ionia Nisia, Dytiki Ellada, Sterea Ellada, Peloponnisos, Attiki, Voreio Aigaio, Notio Aigaio, Kriti; Malta; Zypern; Tunesien: Médenine, Gabès, Sfax, Mahdia, Monastir, Sousse, Nabeul, Ben Arous, Tunis, Ariana, Bizerte, Béja, Jendouba; Ägypten: Marsa Matruh, Al Iskandanyah, Al Buhayrah, Kafr ash Shaykh, Ad Daqahliyah, Dumyat, Ash Sharquiyah, Al Isma’iliyah, Bur Sa’id, Shamal Sina‘; Jordanien: Irbid, Al-Balga, Madaba, Al-Karak, Al-Trafila, Al-Aqaba; Syrien: Latakia, Tartous; Libanon; Israel; Palästina

Überblick über transnationale Kooperationsprogramme, die das italienische Staatsgebiet betreffen.

COOP. TRANSNATIONALER AUSSENRAUM: ALPENRAUM

Verwaltungsbehörde: Land Salzburg (Österreich)

Zuweisung (EFRE): 116.635.466 €.

Website: www.alpine-space.eu

Förderfähige italienische Regionen: Piemont, Aostatal, Lombardei, Ligurien, Venetien, Trentino-Südtirol, Friaul-Julisch Venetien

Andere förderfähige Gebiete: Frankreich: Provence-Alpes-Côte d’Azur, Rhone-Alpen, Franche Compté, Elsass; Österreich; Slowenien; Deutschland: Freiburg, Tübingen, Schwaben, Oberbayern; Schweiz; Liechtenstein

COOP. EXTERNES TRANSNATIONALES GESCHÄFT: ZENTRALEUROPA

Verwaltungsbehörde: Stadt Wien (Österreich)

Zuweisung (EFRE): 246.581.112 €.

Website: www.interreg-central.eu

Förderfähige italienische Regionen: Piemont, Aostatal, Ligurien, Lombardei, Autonome Provinzen Trient und Bozen, Venetien, Friaul-Julisch-Venetien, Emilia Romagna

Andere förderfähige Gebiete: Österreich; Kroatien; Tschechische Republik; Ungarn; Polen; Slowakei; Slowenien; Deutschland: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

COOP. EXTERN TRANSNATIONAL: MED

Verwaltungsbehörde: Region Provence-Alpes-Côte d’Azur (Frankreich)

Zuweisung (EFRE): 224.322.525 € + IPA-/Drittländermittel

Website: http://interreg-med.eu

Förderfähige italienische Regionen: Piemont, Aostatal, Lombardei, Ligurien, Venetien, Friaul-Julisch Venetien, Emilia Romagna, Toskana, Marken, Umbrien, Latium, Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien, Sardinien

Andere förderfähige Gebiete: Frankreich: Korsika, Languedoc-Roussillon, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Rhône-Alpes; Slowenien; Kroatien; Griechenland; Malta; Spanien: Andalusien, Aragonien, Katalonien, Balearen, Murcia, Valencia, Ceuta, Melilla; Portugal: Algarve, Alentejo, Lisboa; Zypern; Vereinigtes Königreich: GibraltarTeilnehmer mit IPA-Mitteln: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro

COOP. EXTERNER TRANSNATIONALER: ADRIATISCHER IONIER

Verwaltungsbehörde: Region Emilia Romagna

Zuweisung (EFRE): 83.467.729 € + IPA/Drittländermittel

Website: www.adriatic-ionian.eu

Förderfähige italienische Regionen: Lombardei, Venetien, Autonome Provinzen Trient und Bozen, Friaul-Julisch Venetien, Emilia Romagna, Marken, Umbrien, Abruzzen, Molise, Apulien, Basilicata, Kalabrien, Sizilien

Andere förderfähige Gebiete: Slowenien, Kroatien, Griechenland (alle Regionen)Teilnehmer mit IPA-Mitteln: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien (alle Regionen)

Überblick über die interregionalen Kooperationsprogramme.

COOP. INTERREGIONAL: URBACT

Verwaltungsbehörde: Französisches Ministerium für städtische Angelegenheiten

Zuweisung (EFRE): 74.301.909 €.

Website: urbact .eu

Förderfähige italienische Regionen: Alle Regionen

Andere förderfähige Gebiete: 28 Mitgliedstaaten + Schweiz und Norwegen

COOP. INTERREGIONAL: ESPON

Verwaltungsbehörde: Luxemburgisches Ministerium für Infrastruktur

Zuweisung (EFRE): 41.377.019 €.

Website: www.espon.eu

Förderfähige italienische Regionen: Alle Regionen

Andere förderfähige Gebiete: 28 Mitgliedstaaten + Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

COOP. INTERREGIONAL: INTERAGIEREN

Verwaltungsbehörde: Autonome Region Bratislava (Slowakei)

Zuweisung (EFRE): 39.392.587 €.

Website: www.interact-eu.net

Förderfähige italienische Regionen: Alle Regionen

Andere förderfähige Gebiete: 28 Mitgliedstaaten + Schweiz und Norwegen

COOP. INTERREGIONAL: INTERREG EUROPE

Verwaltungsbehörde: Region Nord-Pas de Calais (Frankreich)

Zuweisung (EFRE): 359.326.320 €.

Website: www.interreg4c.eu

Förderfähige italienische Regionen: Alle Regionen

Andere förderfähige Gebiete: 28 Mitgliedstaaten + Schweiz und Norwegen